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SVV Mitgliedschaft

Falls Sie oder Ihre Familie an einem der Angebote des SV Veitshöchheim Interesse gefunden haben, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, zunächst einmal in die jeweilige Abteilung "hineinzuschnuppern". Gerade bei kleineren Kindern empfiehlt es sich, ein Angebot zunächst zu testen und sich mit dem neuen Umfeld vertraut zu machen, bevor der eigentliche Mitgliedsantrag ausgefüllt wird. 

 

Sollten Sie sich dann für einen Beitritt zum SV Veitshöchheim entschieden haben, bieten wir Ihnen direkt hier auf unserer Internetseite ein Formular des Mitgliedsantrags zusammen mit der DSGVO-Einverständniserklärung und ggf. dem Passantrag Jugend zum Herunterladen an.

Den mittels des beschreibbaren PDFs (siehe "Download Mitgliedsantrag") ausgefüllten Mitgliedsantrag senden Sie (ggf. zusammen mit dem Passantrag Jugend) direkt an die Mitgliederverwaltung (mitglieder@svveitshoechheim.de). Die DSGVO-Einverständniserklärung muss nicht mehr separat mitgeschickt werden, sondern es genügt das Setzen des entsprechenden Häkchens im Mitgliedsantrag.  Bitte beachten Sie, dass die Mitgliedschaft im Verein eine wichtige Voraussetzung ist, um die Angebote des SV Veitshöchheim wahrzunehmen, denn nur durch sie besteht ein Versicherungsschutz. 

 

Falls Sie sich für eine Familienmitgliedschaft entschieden haben, muss jedes Familienmitglied, das einer Abteilung des SV Veitshöchheim beitritt, zusätzlich im Formular eingetragen werden. Leider wird dies, vor allem bei Geschwisterkindern, oft versäumt, was einen Wegfall des Versicherungsschutzes bedeutet. Eine Erhöhung des Beitrages erfolgt durch diese Eintragung selbstverständlich nicht. 

 

Das Besondere an der Mitgliedschaft im SV Veitshöchheim ist, dass mit der Beitragszahlung eine Teilnahme innerhalb jeder Abteilung des Vereins möglich ist, und zwar ohne Mehrkosten. Lediglich die Kosten für Ausrüstungen, Spielerpässe, u.ä. sind separat zu tragen, so dass Sie oder Ihr Kind durchaus mehrere Sportarten gleichzeitig ausüben können.

 

Die Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2022 gelten gemäß der Anlage A der Beitragsordnung des Sportverein 1928 Veitshöchheim e.V. (siehe "Download Beitragsordnung"), wobei der Jahresbeitrag jährlich im Lastschriftverfahren eingezogen wird. In der Mitgliederversammlung am 01.03.2024 wurde eine neue Beitragsordnung beschlossen. Diese tritt ab 01.01.2025 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

!!! Achtung wichtige Bitte an alle Vereinsmitglieder !!!

 

Wir bitten dringend alle Mitglieder ihre geänderten Bankverbindungen oder Adressenänderungen rechtzeitig mitzuteilen. Der Verein hat einen jährlichen Mehraufwand durch Bankrückläufer, Adressenermittlungen und Widersprüche in Höhe von ca. 150,- € die im Vorfeld vermieden werden können. Die im laufenden Jahr zu Recht entstandenen Mitgliederbeiträge, werden notfalls im Rahmen des Mahnverfahrens, gerichtlich eingefordert. Die dadurch entstandenen Mehrkosten des Rechtsanwalts gehen zu Lasten des Schuldners.

 

Erstmals werden die Beiträge für 2015 mittels SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.

 

Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer: DE42ZZZ00000119784

IBAN: DE24790900000005745098, BIC: GENODEF1WU1

SEPA-Lastschriftsmandat

 

Folgenden Wortlaut beinhaltet dieses Verfahren:

 

Ich ermächtige den Sportverein 1928 Veitshöchheim e.V. Zahlungen, (insbesondere Mitgliedsbeiträge) von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem Sportverein 1928 Veitshöchheim e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

 

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

 

Unsere Bankverbindungen:

VR Bank Würzburg, BLZ 790 900 00, Konto-Nr. 574 50 98

Sparkasse Mainfranken, BLZ 790 500 00, Konto-Nr. 200 100 006

 

 

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